So funktioniert‘s

HNO-Verordnung bedeutet, dass Ihr HNO-Arzt nach einer Hörprüfung feststellt, ob und in welchem Umfang Sie auf Hörhilfen angewiesen sind. Mit dieser Verordnung kommen Sie zu uns, und ab diesem Moment läuft alles automatisch. Wir rechnen Hörgeräte direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – egal ob Sie bei der ÖGK, BVAEB, SVS oder einer anderen österreichischen Kasse versichert sind. Die Höhe der Übernahme variiert je nach Kasse und individuellem Hörverlust, aber in den meisten Fällen wird ein Teil der Kosten abgedeckt. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, kann diese weitere Kosten übernehmen und Ihren Eigenanteil reduzieren. Wir prüfen automatisch alle Möglichkeiten und informieren Sie über die finalen Kosten noch bevor Sie sich für den Kauf entscheiden. 

Klingt kompliziert? Ist es am Ende nicht – 
weil wir das alles für Sie übernehmen. 

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FAQs

Alle Fragen rund um besseres Hören

Viele Menschen zögern, offen über ihr Hören zu sprechen, dabei ist Hörverlust so normal wie eine Brille zu brauchen. Hier finden Sie wichtige Antworten auf Fragen rund um das Hören.